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Umsatzsteuer | Beleg- und Buchnachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen
Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen Stellung genommen ().
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” vom (BGBl 2011 I S. 2416) wurden u. a. die §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV mit Wirkung vom geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO, sog. Verfahren „ATLAS-Ausfuhr”) angepasst.
Hierzu führt das BMF u. a. aus: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Abschn. 6.2, 6.5 bis 6.11 und 7.3 des UStAE an die Neuregelungen angepasst. Die Neuregelunge...BStBl 2011 I S. 1287