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Vollzugszeitpunkt der Schenkung eines maßgeblichen Anteils einer Innengesellschaft
Die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, ist mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags i. S. von § 2301 Abs. 2, § 518 Abs. 2 BGB vollzogen. Der Streitfall betraf eine Familienstiftung. Zwar liegt nach der Rechtsprechung des BGH in der unentgeltlichen vertraglichen Begründung der Beteiligung an einer Innengesellschaft – anders als bei der Beteiligung an einer Außengesellschaft – kein Vollzug der Schenkung, da in einer Innengesellschaft ohne Gesellschaftsvermögen der Hauptbeteiligte dem Unterbeteil...