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Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen
Der Bankenfachausschuss und der Versicherungsfachausschuss des IDW haben am über die Bewertung griechischer Staatsanleihen in Abschlüssen zum beraten. Das IDW ist unverändert der Auffassung, dass alle griechischen Staatsanleihen nach IFRS eine Wertminderung (impairment) aufweisen bzw. für Zwecke der Rechnungslegung nach HGB als voraussichtlich dauernd im Wert gemindert anzusehen sind. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit der Anleihen und davon, ob der Gläubiger beabsichtigt, am Umtauschprogramm teilzunehmen. Die Einzelheiten werden in der Berichterstattung zu dieser Sitzung, die auf der Internetseite des IDW (www.idw.de) zum Download steht, erläutert (vgl. IDW, IDW-Aktuell vom ).