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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Stellungnahme der BStBK
[i]Löbe, NWB 10/2012 S. 793Das BMF hat am den Entwurf eines Schreibens zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt. Vor dem Hintergrund des [i]Volltext der Stellungnahme unter www.bstbk.deV R 53/10 NWB ZAAAD-94169 (s. hierzu Löbe, NWB 5/2012 S. 366) soll der bisherige Abschn. 2.8 Abs. 7 UStAE umformuliert, um die Absätze 8 bis 11 ergänzt und in allen offenen Fällen angewendet werden. Hierzu nimmt die BStBK u. a. wie folgt Stellung:
[i]Willensdurchsetzung oder Ausschluss einer abweichenden Willensbildung?Auch nach dem Entwurf des BMF-Schreibens seien die Eingliederungsvoraussetzungen der Organschaft nicht so hinreichend definiert und konkretisiert, dass man von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sprechen könne. In dem Schreiben komme nicht klar zum Ausdruck, ob für eine organisatorische Eingliederung die Möglichkeit der Willensdurchsetzung beim Organträger gegeben sein muss oder ob es weiterhin ausreicht, dass bei der Organgesellschaft eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung ausgeschlossen ist. Die BStBK regt daher an, eine Klarstellung vorzunehmen, nach der es für die organisatorische Eingliederung ausreicht, dass bei der Organgesellschaft ei...