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BGH 07.12.2011 IV ZR 105/11, NWB 12/2012 S. 967

Versicherungsvertragsrecht | Krankheitskostenversicherungsverträge sind außerordentlich kündbar

Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung […] ist durch den Versicherer ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG). Diese Vorschrift schließt jedoch entgegen ihrem Wortlaut nicht jede außerordentliche Kündigung der Versicherung aus. Die Vorschrift ist nämlich nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie ausnahmslos lediglich eine Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen (hier: tätlicher Angriff des Versicherungsnehmers auf einen Mitarbeiter des Versicherers) unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist. Nach dieser Norm sind Dauerschuldverhältnisse von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist grds. kündbar.

Anmerkung:

Diese Ausführungen gelten jedoch nicht im...