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Kindergeld; | Berichtigung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG
Der (Übergangs-)Regelung in § 78 Abs. 1 Satz 1 EStG (in der bis 1998 gültigen Fassung) ist nicht zu entnehmen, dass die für eine Berichtigung der Kindergeldbescheide nach § 70 Abs. 2 EStG maßgeblichen Änderungen der Verhältnisse nach dem eingetreten sein müssen. Der gegenteiligen Rechtsauffassung des , BFH/NV 2001, 21) vermag sich der Senat nicht anzuschließen (FG Ba.-Wü., Urt. v. - 14 K 62/01, EFG 2001, 1153). Der Kl. hat gegen das FG-Urt. Revision eingelegt (BFH-Az.: VI R 64/01).