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Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde
Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach
§ 160 Abs. 1 BewG den Wert des Wirtschaftsteils, der Betriebswohnungen und
des Wohnteils. Die Bewertung wird jeweils getrennt durchgeführt. Die Summe der
Werte für den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil ergibt
gem. § 168 Abs. 1 BewG den Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und
Forstwirtschaft. Die Bewertung des Wohnteils und der Betriebswohnungen nach
damaliger Rechtslage wurde bereits umfassend dargestellt und Regelungslücken
aufgezeigt (s. Krause/Grootens, Bewertung des Wohnteils und der
Betriebswohnungen eines Land- und Forstwirtschaft-Betriebs, NWB-EV 5/2010 S.
180 und 6/2010 S. 203). Im Rahmen der Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 (ErbStR
2011) und der entsprechenden Hinweise (ErbStH 2011) vom sind diese
Lücken teilweise geschlossen und ergänzende Regelungen zur Bewertung von
Wohnteil und Betriebswohnungen aufgenommen worden. Das nachfolgende
Praxisbeispiel beleuchtet die Neuerungen. Grundlage ist der Beitrag in der
NWB-EV 6/2012 von Krause (vgl. NWB-EV 6/2012 S. 198)