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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 1421/10

Leitsatz

Leitsatz:

Unterbricht der Versicherte einen Betriebsweg zum Zwecke eines privaten Gesprächs, in dessen Verlauf er verletzt wird, handelt es sich nur dann um einen Arbeitsunfall, wenn die Dauer des Gesprächs von vornherein auf eine ganz kurze Zeitspanne beschränkt sein sollte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAE-04085

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