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Lohnsteuer; | Haftung einer inländischen Tochtergesellschaft
(1) Die inl. Tochtergesellschaft ist nicht Arbeitgeberin i. S. von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn zwei Kapitalgesellschaften, von denen eine ihren Sitz im Ausland hat, einen AN der ausl. Gesellschaft zum Geschäftsführer ihres Tochterunternehmens bestellen, ohne dass dieser auch mit der Tochtergesellschaft einen Anstellungsvertrag abschließt. (2) Die inl. Gesellschaft haftet daher nicht für nicht einbehaltene LSt nach § 42d Abs. 1 EStG. Das FA kann den angefochtenen Haftungsbescheid im Klageverfahren nicht erstmals auf § 42d Abs. 6 EStG stützen ( [L], EFG 2001, 754). •Hinweis: Im Streitfall wurde die Klin., eine inl. GmbH, durch einen Geschäftsführer vertreten, der bei ihrer Gesellschafterin, einer in Italien ansässigen S.p.A., angestellt war und von dieser seine Bezüge erhielt. Nach einer LSt-Außenprüfung erli...