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Handel und Wirtschaft; | Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats am 30. 8. 2001 das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe beschlossen. Das Gesetz, das u. a. Änderungen der Abgabenordnung, des Steuer-Euroglättungsgesetzes, der VO über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer, des Einkommensteuergesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau beinhaltet, ist im BGBl 2001 I, 2267, veröffentlicht.