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Einkommensteuer; | kein Kindergeldanspruch für Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis
(1) Ein Ausländer, der keine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis hat und dem auch kein Asyl gewährt wurde (§§ 27, 15, 51 Ausländergesetz, § 3 Asylverfahrensgesetz), hat für seine Kinder auch dann keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn sein Aufenthalt in Deutschland schlicht geduldet wird (Aufenthaltsbefugnis — § 30 Ausländergesetz). (2) Die Versagung des Kindergeldanspruchs verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, da Ausländern mit bloßer Aufenthaltsbefugnis im Gegensatz zu der o. g. Vergleichsgruppe kein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zusteht (, EFG 2001, 515). •Hinweis: Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG hat ein Ausländer nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis ist. Kindergeldberec...