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Doppelbesteuerung; | grenzüberschreitende Darlehenszahlungen
Gewährt ein inl. Mitunternehmer einer inl. Mitunternehmerschaft ein Darlehen, welches diese in ihrer US-amerikanischen Betriebsstätte einsetzt, dann sind die dafür gezahlten Zinsen nicht nach dem Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung i. d. F. v. / von der deutschen Besteuerung freigestellt (, EFG 2001, 507). •Hinweis: Im Streitfall hatte die Klin., eine inl. GmbH & Co. KG, von ihrer Kommanditistin, ebenfalls eine inl. GmbH & Co. KG, ein Darlehen erhalten. Der Darlehensvertrag nannte als Anschrift der Klin. deren Büro in New York City und wurde dem Recht des Staates New York unterstellt. Dieses Darlehen verwendete die Klin. zum Erwerb einer Beteiligung an einer US-General Partnership. Die Beteiligung wurde der New Yorker ...BStBl 1991 II, 444BStBl 1996 II, 563