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FG Münster Urteil v. - 14 K 1535/09 F EFG 2012 S. 1030 Nr. 11

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 1

Betriebsausgaben/Werbungskosten:

Abzugsverbot für Geldbußen greift auch bei Rückstellungsbildung

Leitsatz

Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 1 EStG greift auch schon für die Bildung einer Rückstellung ein.

In Kappungsfällen liegt die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils regelmäßig nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 892 Nr. 14
BBK-KN Nr. -1 (Rückstellung für Geldbußen steuerlich unzulässig)
EFG 2012 S. 1030 Nr. 11
PStR 2012 S. 107 Nr. 5
StBW 2012 S. 248 Nr. 6
PAAAE-03778

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