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Die neue Anlage N-AUS ab dem VZ 2011
Doppelbesteuerung
Ab dem VZ 2011 sind unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Ausland Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen, zur Abgabe der neuen Anlage N-AUS verpflichtet. Sie müssen diese zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Mit der Verpflichtung zur Abgabe der neuen Anlage N-AUS reagiert die Finanzverwaltung auf den Anstieg grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeiten und internationaler Mitarbeitereinsätze. Die wichtigsten Punkte der Anlage N-AUS sowie die aus ihr folgenden umfangreichen Mitwirkungspflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nachfolgend kurz dargestellt.
I. Verpflichtung zur Abgabe der Anlage N-AUS
[i]Ausländische Einkünfte aus nicht selbständiger ArbeitHat ein Steuerpflichtiger ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, ist er ab VZ 2011 verpflichtet für jeden ausländischen Staat eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben. Ausnahmen bestehen nur, wenn es spezifische Landesvordrucke N-GRE (z. B. für die Schweiz) gibt. Auf der Anleitung zum Formular N-AUS wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Steuerpflichtigen erweiterte Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO für Auslandssachverhalte gelten. Insoweit ist die Anlage N-AUS auch mit der notwendi...