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Frankreich | Verkehrsteuern auf Aktienübertragungen – Änderungen seit dem 1. 1. 2012
[i]Die Übertragung von GmbH-Anteilen ohne Limitierung führt eine 3 %ige Verkehrsteuer mit sich Seit einigen Jahren bereits unterliegen Übertragungen von Aktien, mit Ausnahme der von börsennotierten Aktiengesellschaften, wie die von GmbH-Anteilen, einer Verkehrsteuer von 3 %. Die Steuerbelastung war bisher auf 5.000 € begrenzt. Dies hat sich durch das Haushaltsgesetz („loi de finances”) 2012 für alle nach dem getätigten Aktienübertragungen geändert. Danach gelten nunmehr folgende Regelungen:
Begrenzung des 3 %igen Steuersatzes auf Übertragungen bis zu 200.000 €
Darüber hinausgehende Vorgänge werden mit einem Steuersatz von:
0,5 % auf die Beträge zwischen 200.000 € und 500.000.000 €
und 0,25 % auf die den Wert von 500.000.000 € übersteigenden Betrag versteuert.
Die bisherige betragsmäßige Begrenzung auf 5.000 € entfällt.
Zur besseren Illustration der
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