1. Verfahren gegen Feststellungsbescheide nach dem AAÜG können von Sonderrechtsnachfolgern geführt werden. Diese Bescheide begründen zwar keine unmittelbaren Ansprüche auf laufende Geldleistungen. Sie sind jedoch Grundlage von Rentenbescheiden an Hinterbliebene. Daraus folgt deren Rechtsstellung als Sonderrechtsnachfolger (Anschluss an , juris).
2. Die Bezeichnungen "Diplom-Agraringenieurökonom" oder "Fachingenieur für sozialistische Betriebswirtschaft in der Landwirtschaft" erfüllen nicht die persönliche Voraussetzung für eine fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG.
Tatbestand
Fundstelle(n): VAAAE-03750
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