BS WP/vBP § 41
Teil 3: Besondere Berufspflichten bei der Durchführung von Prüfungen und der Erstattung von Gutachten
§ 41 Kennzeichnung übernommener Angaben in Prüfungsberichten und Gutachten
WP/vBP haben in Prüfungsberichten und Gutachten erkennbar zu machen, wenn es sich um die Wiedergabe übernommener Angaben handelt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAE-03735