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Umsatzsteuer; | Nullregelung bei geltend gemachter Briefkasteneigenschaft
(1) Die sog. Nullregelung gem. § 52 Abs. 2 UStDV setzt nicht voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsrechts gem. § 15 Abs. 1 UStG vorliegen. Bei der Nullregelung kann darauf verzichtet werden, dass Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmbar sind. (2) Für den Ausschluss der Nullregelung trägt das FA die Feststellungslast für die Behauptung, der Rechnungsaussteller habe die abgerechnete Leistung nicht erbracht (, EFG 2001, 466). •Hinweis: Das Urt. liegt auf einer Linie mit der Rspr. des BFH (vgl. , BFH/NV 2000, 353; Beschl. v. - V B 48/00, BFH/NV 2000, 1507); dieser bestimmt den umsatzsteuerlich Leistenden auch bei Scheinfirmen nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen. Das FA hatte den Kl. wegen USt für Leistungen der britisc...