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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 5773/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Abweg kann frühestens dann angenommen werden, wenn der Arbeitsweg eindeutig verlassen wird.

2. Gegenstand der Zeugenvernehmung sind nur konkrete Wahrnehmungen.

3. Zur Rechstmissbräuchlichlkeit eines allein auf Ausforschung gerichteten Beweisantrags.

4. Zur Substanziierungspflicht bei einem Beweisantrag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAE-03709

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