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StuB 5/2012 S. 208

Rechtsweg nach „Beförderung” des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer

Macht ein Arbeitnehmer nach Beendigung der Stellung als Geschäftsführer Ansprüche aus dem fortdauernden Arbeitsverhältnis geltend, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, findet die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, nach der Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind, keine Arbeitnehmer sind, keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede doch zum Geschäftsführer bestellt wird. Das gilt auch für Ansprüche aus der Zeit als Geschäftsführer. Im Streit standen die Restvergütung und eine Abfind...