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PiR Nr. 3 vom Seite 99

Mietverzicht gegen Besserungsschein

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH hat diverse Produktionsgebäude langfristig, aber im operating lease von der V angemietet. Die jährliche Miete beträgt 1,2 Mio €. Das Mietverhältnis begann am und endet am .

In den Jahren 9 und 10 verschlechtert sich die Ertragslage der U drastisch. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist nur durch ein Bündel von Maßnahmen (Eigenkapitalzuführungen, Verlängerung der Laufzeit und Reduzierung des Zinses von Darlehen usw.) möglich.

Einen Beitrag leistet auch der Vermieter V. Mit ihm kann U im Dezember 10 folgende Vereinbarung treffen:

  • Für die Jahre 11 bis 13 wird Mietfreiheit gewährt.

  • Die nachgelassenen Mieten sind jedoch unter bestimmten, von der Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage abhängigen Voraussetzungen in späteren Perioden nachzuzahlen ( Besserungsschein).

Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Besserungsbedingung wird an den Bilanzstichtagen 10 bis 12 mit 33 % eingeschätzt. Nach einer moderaten Besserung der Ertragslage in 13 wird diese Einschätzung zum auf 50 % revidiert.

II. Fragestellung

Wie ist der Mietverzicht gegen Besserungsschein (unter Vernachlässigung eventueller Zinseffekte) in den Abschlüssen 10...

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PiR - Internationale Rechnungslegung