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EU-Kommission: Deutschland soll Umsatzsteuersatz bei Lieferungen von Kunstgegenständen ändern
[i]Deutschland: ermäßigter UmsatzsteuersatzDie EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften seien mit dem EU-Recht unvereinbar (Europäische Kommission, Pressemitteilung v. [IP/12/177]). In Deutschland wird auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände ein ermäßigter Umsatzsteuersatz angewendet.
[i]EU-MwSt-Vorschriften: regulärer MwSt-SatzHierzu führt die Kommission weiter aus: Die MwSt-Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dieses Verzeichnis führt jedoch die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände nicht auf. Daher ist auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der reguläre MwSt-Satz anzuwenden. Das EU-Recht zu ermäßigten MwSt-Sätzen ist eng auszulegen und strikt anzuwenden, damit Wettbewerbsverzerrungen in und zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.
[i]Zweite Stufe des VertagsverletzungsverfahrensDie Aufforderung der...