IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
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IFRS 13 Ermittlung beizulegender Zeitwerte
1. Einleitung
IFRS 13 definiert den Begriff „beizulegender Zeitwert„ („fair value„), stellt ein Rahmenkonzept für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte bereit und verlangt Angaben zur Ermittlung beizulegender Zeitwerte (IFRS 13.1 und IFRS 13.IN4).
Der neue Standard ist im Abschluss zum anzuwenden (sofern die Berichtsperioden des Unternehmens mit den Kalenderjahren übereinstimmen). Eine vorzeitige Anwendung ist lt. IASB zulässig (IFRS 13.C1). In der Europäischen Union müssen allerdings neue Standards des IASB offiziell in das EU-Recht übernommen werden, bevor sie angewandt werden können. Die offizielle Übernahme von IFRS 13 hat bislang noch nicht stattgefunden.
Eine detaillierte Erörterung der Ermittlung beizulegender Zeitwerte kann nicht in einem einzigen Abschnitts eines Buches erfolgen. Dies würde vielmehr ein eigenes Werk erfordern. Im vorliegenden Abschnitt werden daher lediglich die Grundlagen der Ermittlung beizulegender Zeitwerte (und nicht jedes Detail) erläutert.
Da die erstmalige verpflichtende Anwendung von IFRS 13 im Abschluss zum erfolgt (s. o.), enthalten die anderen Abschnitte dieses Buches noch nicht die von IFRS 13 verursachten Folgeänderungen anderer Standards.
2. Anwendungsbereich
ist grundsätzlich anzuwenden,