IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
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Lösung
Der Vorstandsvorsitzende der X-AG ist als Mitglied des Managements der X-AG in Schlüsselpositionen eine nahestehende Partei der X-AG (IAS 24.9(a)(iii)).
Für seine erwachsene Tochter sowie den erwachsenen Sohn seiner Ehefrau aus erster Ehe bestehet eine Vermutung, dass diese nahe Familienangehörige i. S. von IAS 24.9 sind, die aber im Einzelfall widerlegt werden kann, indem etwa dargetan wird, dass die Personen (wirtschaftlich) völlig unabhängig vom Vorstandsvorsitzenden sind. Für die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden gilt ebenfalls eine solche widerlegbare Vermutung, dass sie eine nahe Familienangehörige i. S. von IAS 24.9 ist, allerdings mit dem Unterschied, dass die Widerlegung dieser Vermutung schwieriger sein wird, als bei den beiden genannten erwachsenen Kindern.
Wird die Meinung vertreten, dass die erwachsene Tochter des Vorstandsvorsitzenden eine nahe Familienangehörige i. S. von IAS 24.9 ist, so ist sie auch eine nahe stehende Partei der X-AG. Dasselbe gilt für die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden sowie für den erwachsenen Sohn seiner Ehefrau aus erster Ehe.S. 237
Aufgabe 2
Unternehmen als nahe stehende Parteien
Gegeben ist die folgende Beteiligungsstruktur:
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A-AG | ||||
B-AG | C-AG |
Variante (a)
Die B-AG und die C-AG sind...