IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
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IAS 18 Erlöse
1. Einleitung und Anwendungsbereich
IAS 18 regelt die Bilanzierung von Erlösen (revenues), insbesondere den Zeitpunkt der Erlösrealisierung. IAS 18 versteht dabei – aufbauend auf den Definitionen im Rahmenkonzept – unter Erlösen den aus den gewöhnlichen Tätigkeiten eines Unternehmens resultierenden Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode. Dieser Zufluss muss zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen, die nicht aus Einlagen der Eigenkapitalgeber resultiert. Erlöse stellen eine bestimmte Form von Erträgen dar und unterscheiden sich von Gewinnen, welche etwa aus Zeitwertänderungen oder aus dem Abgang von Sachanlagen resultieren (Zielsetzung von IAS 18, IAS 18.6a, IAS 18.7, R.70a und R.74).
IAS 18 ist auf die Bilanzierung von Erlösen aus den folgenden Geschäften und Ereignissen anzuwenden (IAS 18.1):
Verkauf von Gütern (Kapitel 3),
Erbringung von Dienstleistungen (Kapitel 4),
Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden (Kapitel 5).
Hingegen unterliegen insbesondere Erlöse aus den folgenden Sachverhalten nicht dem Anwendungsbereich von IAS 18 (IAS 18.6):
Leasingvereinbarungen (IAS 17),
Dividenden aus Anteilen, die nach der Eigenkapitalmethode (equity method) bilanziert w...