IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lösung
In den Folgejahren (02 ff.) entsteht durch diese Aufwendungen weder ein Steuervorteil, noch ein Steuernachteil. Somit existieren hinsichtlich dieser Aufwendungen keine temporären Differenzen. Daher wird in der Bilanz kein latenter Steueranspruch und keine latente Steuerschuld angesetzt.
Aufgabe 4
Latente Steuern und Steuerüberleitungsrechnung
Die X-GmbH wurde am gegründet. Im Jahr 01 erzielte die X-GmbH nach IFRS einen Gewinn vor Steuern i. H. von GE 100 und einen steuerlichen Gewinn von GE 104. Die Differenz zwischen diesen Beträgen hat folgende Ursachen:
Die X-GmbH hat am eine Maschine um GE 120 erworben und in Betrieb genommen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach IFRS monatsweise und nach lokalem Steuerrecht bereits für das gesamte Halbjahr, in dem die Inbetriebnahme erfolgt ist (Halbjahresregel). Die Nutzungsdauer beträgt sowohl nach IFRS als auch nach Steuerrecht 10 Jahre.
Im Jahr 01 sind Repräsentationsaufwendungen i. H. von GE 8 angefallen, welche nach lokalem Steuerrecht zur Gänze nicht abzugsfähig sind.
Aufgabenstellung
Nehmen Sie alle im Abschluss der X-GmbH zum erforderlichen Buchungen vor. Berücksichtigen Sie dabei tatsächliche und laten...