IFRS Essentials
2. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IAS 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1. Einleitung
IAS 12 regelt (in deutscher und österreichischer Terminologie) die Bilanzierung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also gewinn-, ggf. auch ausschüttungsabhängiger Steuern wie der Körperschaftsteuer. Substanz- und Verbrauchssteuern sind nicht Gegenstand des Standards. In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.
Die nachfolgenden Ausführungen umfassen zwei Hauptbereiche:
Bilanzierung tatsächlicher (d. h. laufender) Steuern, welche in Bezug auf den steuerlichen Gewinn der aktuellen (d. h. der laufenden) Periode zu entrichten sind (s. Kapitel 2),
Bilanzierung latenter Steuern (d. h. künftiger Steuervor- und -nachteile) (s. Kapitel 3).
2. Tatsächliche Steuern
Das Unternehmen ermittelt für die betreffende Periode den steuerlichen Gewinn und berechnet auf dessen Grundlage die zu leistenden (tatsächlichen bzw. laufenden) Steuern (steuerlicher Gewinn · Steuersatz = zu leistende tatsächliche Steuern). Tatsächliche Steuern für die aktuelle und für frühere Perioden sind – in dem Ausmaß, in dem sie noch nicht bezahlt wurden – als Schuld zu erfassen. Sofern der bereits bezahlte B...