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BFH 04.06.2003 I R 38/02, NWB 42/2003 S. 315

Körperschaftsteuer | Angemessenheit der Gehälter bei Anstellung von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern einer kleineren GmbH (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers muss grds. anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeitpunkt der Gehaltsvereinbarungen vorgelegen haben und angestellt worden sind. (2) Die Höhe der angemessenen Bezüge ist im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bereich des Angemessenen sich auf eine Bandbreite von Beträgen erstrecken kann. Unangemessen sind nur diejenigen Beträge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen. (3) Die Entscheidung darüber, wie ein ordentlicher Geschäftsführer eine gewinnabhängige Vergütung bemessen und ggf. nach oben begrenzt hätte, obliegt im gerichtlichen Verfahren ...