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Neuerungen durch das Zentrale Testamentsregister
Im Rahmen der Behandlung der Neuerungen, die das Registrierungs- und Mitteilungsverfahren in Nachlasssachen durch das Personenstandsreformgesetz vom (BGBl 2007 I S. 122) erfahren hat, wurde die Frage aufgeworfen, ob der deutsche Gesetzgeber seine damals noch vorhandene Ablehnung eines zentralen Testamentsregisters noch lange beibehalten würde (Eberl, Kommt ein zentrales Testamentsregister?, BBEV 9/2007 S. 298). Zugleich wurde dort die Erwartung geäußert, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dem Drängen der EU-Kommission und des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments auf die Einführung eines nationalen Testamentsregisters nicht mehr lange werde entziehen können. Tatsächlich ging es im Jahr 2010 dann plötzlich ganz schnell: Im Juni 2010 wurde auf Initiative Baden-Württembergs der Entwurf der Länder zum „Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer” eingebracht, der am vom Bundestag beschlossen wurde (BT-Drucks. 17/2583). Nach Zustimmung des Bundesrats am wurde dieses Gesetz am verkündet (BGBl 2010 I S. 2255). Seine Art. 1 und 2 Nr. 1 sowie 6 bis 9 traten bereits am in Kra...