Steuerklassenwahl bei Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer AdV.
Zwar sind Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Eingruppierung in die Steuerklasse III nach dem Wortlaut
des Gesetzes ausgeschlossen. Auch kommt eine entsprechende Anwendung der Vorschrift mangels einer bewussten Regelungslücke
des Gesetzgebers nicht in Betracht.
Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist es aber gleichheitsrechtlich geboten, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
mit Ehegatten einer Ehe gleichzustellen. Diese Verpflichtung zur Gleichstellung lässt es ernstlich zweifelhaft erscheinen,
dass der laufende LSt-Abzug nur bei Ehegatten und nicht bei Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Steuerklasse
III vorgenommen werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAE-03055
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