Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
Leitsatz
1) Aufwendungen aus Anlass einer Unterbringung eines an Legasthenie erkrankten Kindes in einem Internat sowie der dorthin
unternommenen Fahrten und zurück sind im Streitjahr 2007 dann nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG
abziehbar, wenn die medizinisch notwendige psychagogische Heilbehandlung in einer geeigneten Sonderschule nicht durch eine
formalisierte ärztliche Stellungnahme vor Einleitung einer solchen Maßnahme nachgewiesen wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2012 S. 16 Nr. 8 DStR 2012 S. 601 Nr. 12 DStR 2012 S. 8 Nr. 12 DStRE 2012 S. 523 Nr. 8 EFG 2012 S. 702 Nr. 8 StBW 2012 S. 201 Nr. 5 StBW 2012 S. 303 Nr. 7 SAAAE-03041
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