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Rückstellungsspiegel und Anhangangaben zu Rückstellungen (IFRS)
1. Aufstellungspflicht des Rückstellungsspiegels und Abgrenzung
In jedem IFRS-Einzel- und Konzernabschluss, der Rückstellungen nach IAS 37 enthält, ist deren Entwicklung von Beginn bis zum Ende der Berichtsperiode darzustellen. Das erfolgt durch eine Tabelle, die Rückstellungsspiegel (manchmal auch Rückstellungsgitter) genannt wird. Der Rückstellungsspiegel ist nicht erforderlich in Zwischenabschlüssen.
Explizit braucht der Rückstellungsspiegel nur für die aktuelle Berichtsperiode aufgestellt zu werden. In der Praxis ist es jedoch üblich, auch die Vergleichsinformationen der Vorperiode anzugeben.
Theile, Rückstellungen (IFRS), infoCenter
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 21
Theile, Rückstellungen (IAS 37), in Theile/Dittmar (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 7. Aufl. 2024, Rz. 26.1 ff.
2. Rückstellungsspiegel
2.1. Struktur
Für Gruppen von Rückstellungen sind die Buchwerte zu Beginn und am Ende der Periode anzugeben. In der Entwicklung der Rückstellungsgruppen sind Zuführungen und Erhöhungen, Inanspruchnahmen, Auflösungen und Zinseffekte im Rückstellungsspiegel aufzuführen. In der Praxis sind Rückstellungsspiegel häufig wie folgt aufgebaut (in der Kopfzeile Beispiele für die Gruppierung von Rückstellungen):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umweltschutz |
Restrukturierung |
Absatzgeschäft |
Sonstige | Summe
| |
1.1.x1
| |||||
Konsolidierungskreisänderung | |||||
Währungsumrechnungsdifferenz | |||||
Verbrauch | |||||
Auflösung
| |||||
Aufzinsung | |||||
Zuführung
| |||||
31.12.x1 |
2.2. Gruppierung der Rückstellungen
Die unterschiedlichen Rückstellungsarten (siehe erste Zeile in der Tabelle) müssen sinnvoll gruppiert (zusammengefasst) werden. Kriterien für die Gruppierung sind möglichst hohe Übereinstimmungen in