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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 214

Regress des Versicherers bei freien Mitarbeitern des Steuerberaters

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-02956 Externe Mitarbeiter des Steuerberaters sind mit Blick auf ihre Haftung für die Folgen eines beruflichen Fehlers tendenziell schlechter gestellt als angestellte Mitarbeiter. Soweit die Versicherung des mandatierten Steuerberaters den Schaden liquidiert, kann ein Regressanspruch des Steuerberaters gegen den freien Mitarbeiter bestehen. Dieser Anspruch kann im Einzelfall auf dessen Haftpflichtversicherer übergehen, der dann bei dem Mitarbeiter Regress nehmen kann.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

Regressanspruch des Steuerberaters gegenüber seinem Mitarbeiter

[i]Regress der Versicherung folgt in Grundlage und Umfang stets dem Regress des mandatierten BeratersEin Regress des Versicherers gegen den Mitarbeiter hat seinen Ursprung stets in dem Vertragsverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mitarbeiter. Unabhängig davon, dass nach außen nicht der Mitarbeiter, sondern der Steuerberater für den Schaden des Mandanten einzustehen hat, kann sich aus dem Dienstverhältnis des Mitarbeiters eine Ersatzpflicht des verursachenden Bearbeiters für den Schaden ergeben.

[i]Haftungserleichterungen für Arbeitnehmer gelten nicht für freie MitarbeiterFür freie Mitarbeiter des Steuerberaters gelten insoweit nicht die milderen, durch die Rechtsprechung geprägten, abgestuften arbeitsrechtlichen Grundsätze, die für Ar...