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IWB 9/2001

Bulgarien; | neue Körperschaftsteuersätze

Mit Wirkung ab 1. 1. 2001 gelten lt. einer Novelle zum Körperschaftsteuergesetz (GBl Nr. 105/2000) neue Körperschaftsteuersätze. Gewinne werden mit einer Gemeindesteuer und einer Gewinnsteuer für den Republikhaushalt belegt. Die Gemeindesteuer beträgt unverändert 10 % des Bruttogewinns. Steuergrundlage der Gewinnsteuer ist der Gewinn, vermindert um die Gemeindesteuer. Der allgemeine Gewinnsteuersatz ist von 25 % auf 20 %, der Gewinnsteuersatz für Stpfl. mit einem stpfl. Jahresgewinn bis zu 50 Mio Lewa von 20 % auf 15 % gesenkt worden. Die Quellensteuer von 15 % gilt weiterhin für Dividenden u. ä. Gewinnausschüttungen sowie für Liquidationsanteile. Die Steuer auf den Kapitalzuwachs wurde abgeschafft. Für Versicherungsleistungen bleibt der allgemeine Steuersatz von 7 %, berechnet auf die Versicherungsprämien und an...