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BFH 15.12.2011 VI R 26/11, NWB 9/2012 S. 709

Lohnsteuer | Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen

Der ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar. (2) Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i. S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen sind.

Anmerkung:

Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i. S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG und damit nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen. Deshalb bedurfte die vom Finanzgericht aufgeworfene Frage, ob auf diese Zahlung die Regelung des § 39b Abs. 5 Satz 2 EStG (Lohnsteuereinbehalt bei Abschlagszahlungen und Vorschüssen) analog anzuwenden ist, hier keiner Entsc...