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Steuerrecht; | Verstoß gegen einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
Der EuGH hat in der Rs. C-76/99 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die französische Regierung hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage verstoßen, dass sie auf die Pauschalvergütungen für die Übersendung von Proben zum Zwecke der medizinischen Analyse Mehrwertsteuer erhoben hat. (2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.