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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 359/08

Leitsatz

Leitsatz:

In den Genuss der Übergangsvorschrift des § 229 Abs. 1a SGB 6 kommt der Vorstand einer Aktiengesellschaft nur, wenn er am Stichtag des bereits als solcher im Handelsregister eingetragen war (anders: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, . Senat, Urteil vom , L 1 KR 203/08; Revision zugelassen).

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAE-02867

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