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OFD Erfurt 10.01.2001 S 1900, IWB 7/2001

Allgemeines; | Einführung des Euro in der Steuerverwaltung

Laut (U) ist bezüglich der Einführung des Euro in der Steuerverwaltung wie folgt zu verfahren: Nach Tz. 2.3.1 des ist ein Wechsel der Währungseinheit eines Wirtschaftsjahres (unterjährige Umstellung) nicht zulässig. Als Ausnahme wurde nur der Wechsel auf den Euro (EUR) zum oder zum bei abweichendem Wirtschaftsjahr zugelassen. Erläuternd dazu sagt das aus, dass das grundsätzliche Verbot einer Umstellung des Rechnungswesens auf den EUR innerhalb eines Wirtschaftsjahres nicht auf das tatsächliche Buchungsgeschehen, sondern auf den Buchungszeitraum abstellt. Die zunächst noch in DM vorgenommenen Buchungen müssen hierfür auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres in EUR rüc...