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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22-23 | Erbauseinandersetzung: Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Das FG Münster hat aktuell entschieden, dass auch bei einem unentgeltlichen Erwerb einer vermieteten Immobilie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung die Anschaffungsnebenkosten als im Wege der Abschreibung zu berücksichtigende Werbungskosten abzugsfähig sind. Solche Aufwendungen vom steuerlichen Abzug auszuschließen, verstoße gegen das objektive Nettoprinzip. Das letzte Wort hat der BFH.

Track 22 | Aktuelle Entscheidung des FG Münster

Eine gute Nachricht gibt es für Mandanten, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung eine vermietete Immobilie unentgeltlich erwerben. Das Finanzgericht Münster hat geurteilt: Die Anschaffungsnebenkosten sind im Wege der Abschreibung als Werbungskosten bei den Mieteinkünften abzugsfähig.

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Nebenkosten bei einem unentgeltlichen Erwerb zu Werbungskosten führen können, gibt es bislang nicht. Das wird sich aber schon bald ändern. Die Revision des Finanzamtes gegen das willkommene Urteil aus Westfalen ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen anhängig.

Über welchen Sachverhalt muss der BFH demnächst entscheiden? Stellen Sie uns doch bitte den Streitfa...