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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Private Kfz-Nutzung bei Kleinunternehmern

Die private Mitverwendung eines gemischt genutzten Gegenstands ist beim Kleinunternehmer grundsätzlich nicht steuerbar. Die Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw ist daher auch bei der Berechnung der für die Kleinunternehmerregelung maßgeblichen Umsatzgrenzen nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nicht zu berücksichtigen.

In unserer September-Ausgabe 2011 hatten wir über ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zur Umsatzsteuer berichtet. Der Bundesfinanzhof hat die für Kleinunternehmer positive Entscheidung jetzt bestätigt.

Haben die Umsätze im Vorjahr maximal 17.500 € betragen und übersteigen sie voraussichtlich im laufenden Jahr 50.000 € nicht, dann müssen die Umsätze nach § 19 UStG nicht versteuert werden. Im Gegenzug ist es aber auch nicht möglich, Vorsteuern abzuziehen. Kleinunternehmer können auf die Begünstigung verzichten, indem sie zur Regelbesteuerung optieren.

Fährt ein Kleinunternehmer einen Firmenwagen, der dem Unternehmen zugeordnet ist, auch privat, dann stellt sich die Frage: Ist die Privatnutzung als unentgeltliche Wertabgabe bei der Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenzen zu berücksichtigen? Das hat der BFH jetzt zu Gunsten der Steuerz...