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Track 09-10 | Handwerkerleistungen: Auch Herstellungskosten können begünstigt sein
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sind nach einem aktuellen Urteil des BFH Handwerkerleistungen unabhängig davon nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigt, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt. Die sachliche Begrenzung der begünstigten Maßnahmen ist aus dem Tatbestandsmerkmal „im Haushalt” zu bestimmen. Daher sind nur Handwerkerleistungen im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts begünstigt, nicht aber z.B. der Neubau eines Hauses.
Track 09 | Kritik an der Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Der für § 35a EStG zuständige VI. Senat des BFH hat die bisherige Sichtweise zu Handwerkerleistungen quasi auf den Kopf gestellt. Das Urteil beweist einmal mehr: Es lohnt, die Auffassung des Bundesfinanzministeriums in Frage zu stellen. Wenn Sie unserer Empfehlung in der Oktober-Ausgabe 2010 gefolgt sind und sich gegen die restriktive Haltung der Finanzverwaltung gewehrt haben, dann haben Sie – respektive Ihre Mandanten – jetzt Grund zur Freude.
Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Leistungen – das ist so ein Thema für sich. Der Gesetzgeber und nicht zuletzt aber vor allem auch die Finanzverwaltung haben ...