VermAnlG § 26a
Abschnitt 4: Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung [1]
§ 26a Sofortiger Vollzug [2]
Keine aufschiebende Wirkung haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach den §§ 15a bis 19 und § 24 Absatz 5 bis 7 sowie
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.
Fundstelle(n):
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TAAAE-02663