Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Arbeitnehmer als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil
Leitsatz
In der unentgeltlichen Gestellung von Mahlzeiten des Betreibers eines Kinderheims an die bei ihm angestellten Betreuer der
Kinder liegt dann lediglich eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen und kein lohnsteuerpflichtiger
Arbeitslohn vor, wenn eine arbeitsvertraglich verpflichtende Weisung zur Teilnahme an den gemeinsam mit den Kindern einzunehmenden
Mahlzeiten besteht und diese Maßnahme einerseits der Überwachung der Kinder während der Mahlzeiten dient, zum anderen mit
der gemeinsamen Essensaufnahme das Ziel verfolgt wird, eine familienähnliche Alltagstrukturierung zu erreichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 24 DStRE 2012 S. 918 Nr. 15 KÖSDI 2012 S. 18047 Nr. 9 StBW 2012 S. 199 Nr. 5 IAAAE-02658
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