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BFH  - VIII R 48/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 52a Abs 8 S 2, AO § 233a

Rechtsfrage

Dürfen --nach Maßgabe des -- im Jahr 2004 gezahlte Erstattungszinsen nicht als Einnahmen aus Kapitalvermögen erfasst werden, weil die durch das JStG 2010 vom (BGBl I 2010, 1768) in das EStG eingefügte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, die nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle noch offenen Einkommensteuerveranlagungen anzuwenden ist, gegen das Rückwirkungsverbot verstößt?

Einkünfte aus Kapitalvermögen; Erstattungszinsen; Rückwirkungsverbot

Fundstelle(n):
OAAAE-02575

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