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Einkommensteuer | Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Verwendung für eine Zinscap-Gebühr
Bezahlt der Stpfl. mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmten Wirtschaftsguts i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Anschluss an NWB XAAAB-73515, BFH/NV 2006 S. 288; Bezug: § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der vor 2005 gültigen Fassung).
Im Urteilsfall nahm ein Freiberufler im Jahr 2004 ein Darlehen von 180.000 € zur Finanzierung einer Praxisübernahme auf. Zur Sicherung dieses Darlehens setzte er einen Teilbetrag i. H. von 120.000 € aus einer Kapitallebensversicherung ein. Von dem Darlehen wurden für die Kaufpreiszahlung aus ...