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Dokumentvorschau
StuB 4/2012 S. 168

Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen

Mit Schreiben vom 23. 1. 2012 hat die Finanzverwaltung zu Mitteilungen der Finanzbehörden über Pflichtverletzungen nach § 10 StBerG Stellung genommen (Gleich lautende Erlasse vom 23. 1. 2012 NWB LAAAE-01377).

Hintergrund

Nach § 10 Abs. 1 StBerG haben die Finanzbehörden Tatsachen, die den Verdacht begründen, wonach eine der in § 3, § 3a oder § 4 Nr. 1 und 2 StBerG genannten Personen eine Berufspflicht verletzt hat, der zuständigen Stelle mitzuteilen, soweit deren Kenntnis aus Sicht der übermittelnden Behörde für die Verwirklichung der Rechtsfolgen erforderlich ist. Neben allgemeinen Ausführungen zu § 10 Abs. 1 StBerG wird in dem Schreiben der Begriff der Berufspflichtverletzung näher erläutert. In diesem Zusammenhang werden die wesentlichen Berufspflichten der in § 10 StBerG genannten Berufsgruppen aufgezählt. Daneben werden die zuständigen Stellen (Berufskammern) ...