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StuB 4/2012 S. 157

Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten

Hinsichtlich der nur verrechenbaren Verluste einer OG ist gem. nrkr. NWB DAAAD-95452 (BFH-Az.: I R 65/11) keine handelsrechtliche Mehrabführung an die OT eingetreten, weil das steuerrechtlich der OT zuzurechnende Einkommen nicht von dem tatsächlich abgeführten Einkommen abweicht. Denn soweit Verluste zu einem negativen Kapitalkonto führen und steuerrechtlich nur verrechenbar sind, sind sie dem steuerrechtlichen Gewinn außerbilanziell wieder hinzuzurechnen. Die gewinnwirksamen Auswirkungen durch die Anwendung der Spiegelbildmethode sind auf diese Weise wieder zu neutralisieren. Da hierdurch allein die Gewinnermittlung bei der OG betroffen ist, hat sie noch vor der Zurechnung des Ergebnisses zur OT zu erfolgen. Eine sich allein techni...