KWKG 2023 § 26
Abschnitt 6: Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen [1]
§ 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen [2]
Die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber nach diesem Gesetz und nach auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen bestimmt sich nach dem Energiefinanzierungsgesetz.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAF-68269