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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 182

Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2012

[i]Arbeitgeberanteile und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Beziehern von KurzarbeitergeldZur Frage, ob in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen sind, soweit diese für Kurzarbeitergeld gezahlt wurden, weist das BMF auf Folgendes hin:

Es ist bei der Bescheinigung von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung danach zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer pflichtversichert oder freiwillig bzw. privat versichert ist. In den Fällen einer Pflichtversicherung werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge gezahlt (§ 249 SGB V, § 58 SGB XI), in den Fällen einer freiwilligen bzw. privaten Versicherung werden (Arbeitnehmer)Beiträge und Zuschüsse gezahlt (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).

[i]Pflichtversicherte ArbeitnehmerNicht in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern (s. Abschn. I Nr. 13 Buchst. b letzter Absatz des BStBl 2011 I S. 813). Danach sind bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auch keine Arbeitgeberbeiträge für Kurzarbeitergeld zu bescheinigen.

[i]Freiwillig oder privat versicherte ArbeitnehmerSteuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig oder privat versicherten Arbeitnehmern sin...BStBl 2011 I S. 813