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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 190

Der Verfall von Urlaubsansprüchen

Wolfgang Koberski und Simone Stelten

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-02385 Nach der st. Rspr. des BAG erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf seinen Urlaub ebenso wie auf die Abgeltung des nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs am Ende des betreffenden Kalenderjahrs, spätestens aber am Ende eines Übertragungszeitraums, der vorbehaltlich einer tarifvertraglich vorgesehenen Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers drei Monate beträgt. Diese Verfallsrechtsprechung des BAG nach den Entscheidungen des (Schultz-Hoff) und Rs. C-520/06 (Stringer) mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in

Übertragungszeiträume – Verfall

[i]Unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen? Die beiden Entscheidungen des EuGH haben die Frage aufgeworfen, ob ein bezahlter Jahresurlaub, der während einer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortdauernden Arbeitsunfähigkeit erworben, aber nicht genommen wurde oder nicht genommen werden konnte, unbegrenzt angesammelt werden kann, also zu keiner Zeit ein Verfall eintritt. Nach Auffassung des EuGH muss der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit haben, den Urlaub zu nehmen. Dies sei bei Arbeitnehmern nicht der Fall, die über den Übertragungszeitpunkt hin...